Der Jahresabschluss ist Grundlage für die Berechnung der Steuerlast und wichtige Informationsquelle für Banken bei der Kreditvergabe. Wir erstellen Jahresabschlüsse für Sie, die von betriebswirtschaftlicher Aussagekraft sind. Sie erfüllen damit nicht nur Ihre gesetzlichen Verpflichtungen, sondern werden bei Kreditverhandlungen und Rankingverfahren bestmöglich bewertet.

Abschlusserstellung

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß §4 Abs. 3 Satz 1 EStG anhand der Aufzeichnungen von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
  • Erstellung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlusses basierend auf der entsprechenden Buchführung
  • Eröffnungsbilanz sowie Sonder- und Zwischenabschlüsse