Wir beraten Sie bei der Auswahl von Investitionsobjekten, die aus steuerlicher Sicht besonders für Sie geeignet sind. Wir helfen Ihnen dabei, die für Ihr Investitionsvorhaben verfügbaren öffentlichen Mittel zu finden und unterstützen Sie bei der Finanzierung.

Vermögensplanung & Immobilien

Ihr Vermögen soll zukunftssicher und rentabel angelegt werden? Sie möchten in Ihren eigenen vier Wänden wohnen oder machen sich Sorgen um ihre Rente?

Wir zeigen Ihnen die besten Strategien zu:

  • Vermögensanlagestrategien im privaten Bereich
  • private Baufinanzierungen und Immobilienberatung
  • letztwillige Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
  • Altersversorgung

Bei Immobilien, sei es ein Grundstück, eine Eigentumswohnung, ein Mietshaus oder ein Bürogebäude, kassiert das Finanzamt stets mit. Die Frage nach dem optimalen Immobilienobjekt setzt eine eingehende Analyse Ihrer Zielsetzungen und Vermögensverhältnisse voraus. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung und umfangreiches Immobilienwissen.

  • Erwerb
    Was ist bei Verträgen zu beachten? Wie lässt sich gegebenenfalls die Grunderwerbssteuer mindern? Wie kann man eine höhere Abschreibung erzielen? Was sieht es bei der Umsatzsteueroption bereits bei Erwerb bzw. mit dem Vorsteuerabzug aus?
  • Vermietung/Verpachtung
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der Einkommensteuer. Hierbei sind diverse Problematiken zu beachten wie z.B. anschaffungsnahe Herstellungskosten. Wann liegt Erhaltungsaufwand vor? Wann muss Erhaltungsaufwand als Anschaffungskosten berücksichtigt werden, wodurch dieser nur der ungünstigeren Abschreibung unterliegt? Was ist bei Vermietung an nahe Angehörige zu beachten? Wie entscheidet der Bundesfinanzhof unter Umständen über Gesetzestexte hinaus? Hier bietet sich viel Gestaltungsspielraum zur Optimierung Ihrer Steuerlast.
  • Verkauf
    Bei der Veräußerung von Immobilien ist unbedingt darauf zu achten, ob die derzeit noch gültige Spekulationssteuer anfällt und wann die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel, insbesondere auch bei Erben- und Grundstücksgemeinschaften überschritten ist.
  • Vererben/Schenken
    Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben sich gravierende Änderungen ergeben. Gerade jetzt ist aufgrund geänderten Bewertungsverfahren eine umfangreiche Beratung dringend zu empfehlen.